Frauen sollten selbst über ihren Körper entscheiden können. Nicht Friedrich Merz!
Jede Person hat das Recht, darüber zu entscheiden, ob sie Leben schenken möchte oder nicht. Der Gesetzgeber hat zwar einerseits die Aufgabe, den Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen und Frauen in entsprechenden Notsituationen zu regeln – andererseits ist für mich klar: Nicht im Strafgesetzbuch!
In einem ersten Schritt haben wir zu Beginn der Legislaturperiode zum Glück den § 219a StGB abgeschafft, der dafür gesorgt hat, dass Frauen oft nicht die nötigen medizinischen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen erhalten haben. Als Gießener war es mir eine Ehrensache, dazu meine erste Rede zu halten – schließlich hat hier Kristina Hänel einen beispiellosen und letztlich erfolgreichen Kampf geführt.
Aktuell sind Schwangerschaftsabbrüche im § 218 des Strafgesetzbuches geregelt. Die strafrechtliche Regelung trägt zu einer unzureichenden Versorgungslage von ungewollt schwangeren Frauen in Deutschland bei. Teilweise müssen Frauen über 100 km bis zur nächsten Praxis zurücklegen oder sie wenden sich hilfesuchend an Kliniken im Ausland. Auch für einen wirksamen Schutz des ungeborenen Lebens ist Kriminalisierung und Stigmatisierung nicht zielführend.
Die Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin aus den Fachbereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Recht hat in ihrem Bericht diese Problematiken angemerkt. Sie kam zum klaren Ergebnis: Der Schwangerschaftsabbruch muss außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden und der § 218 StGB gehört somit gestrichen.
Ich habe parallel zur Expertenkommission in der Begleitgruppe der SPD-Bundestagsfraktion mitgearbeitet. Gemeinsam mit 235 weiteren Abgeordneten habe ich den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zur Abstimmung im Deutschen Bundestag mit eingebracht! Auch die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich für eine diese Regelung aus.
Die Ziele der Neuregelung sind:
- Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche können künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.
- Die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, wird endlich beendet.
- Das Selbstbestimmungsrecht wird gewahrt.
- Die Versorgungslage von ungewollt schwangeren Frauen in Deutschland wird ausreichend.
Klar ist für mich auch, dass der in unserer Verfassung verankerte Schutz des ungeborenen Lebens nicht unbeachtet bleiben darf. Aber ein erschwerter Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen hilft dem Schutz des ungeborenen Lebens nicht. Im Gegenteil: Diese Hürde führt nicht unbedingt zu weniger, sondern kann zu medizinisch unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen führen. Einen wirksamen Schutz des ungeborenen Lebens erreichen wir durch eine gute Unterstützung von ungewollt schwangeren Frauen und Familien durch verlässliche Kinderbetreuung und gute Familienpolitik.
Deshalb will ich dafür kämpfen, dass wir § 218 StGB endgültig abschaffen!