Abschaffung des § 219a StGB: „Ein guter Tag für die Selbstbestimmungsrechte von Frauen!“

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag (24.06.2022) beschlossen, die Strafvorschrift § 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Dadurch ist es Ärztinnen und Ärzten nicht länger verboten, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Der heimische Bundestagsabgeordnete Felix Döring (SPD) zeigte sich mit dieser Entscheidung sehr zufrieden: „Heute ist ein guter Tag für die Selbstbestimmungsrechte von Frauen! Die Streichung des § 219a StGB und die Aufhebung der deswegen ergangenen Urteile war überfällig.“

Für die Zukunft bedeutet die heutige Entscheidung, dass Ärztinnen und Ärzte für die Bereitstellung von Informationen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden und schwangere Frauen nun einen freien Zugang zu medizinischen Informationen haben, um ihre Entscheidung zu treffen. Außerdem werden durch die Entscheidung des Bundestags Urteile nach § 219a StGB, die nach dem 3. Oktober 1990 erlassen wurden, aufgehoben.

Der heutigen Entscheidung müssten weitere folgen, so Döring weiter. Dazu zähle, die Versorgungslage von Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, bundesweit zu verbessern. Zudem sollten Schwangerschaftsabbrüche Teil der medizinischen Ausbildung werden. Außerdem setze sich die SPD-Fraktion im Bundestag dafür ein, sogenannte Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner vor Praxen oder Beratungsstellen wirksam zu verhindern.

Mit Blick auf den § 218 StGB ergänzt Döring: „Diesen Paragrafen werden wir uns ebenfalls noch einmal ganz genau angucken. Weil ich nicht finde, dass Schwangerschaftsabbrüche im Strafrecht geregelt sein sollten.“

Döring verwies abschließend die regionale Bedeutung der Entscheidung des Bundestags: „Ich bin sehr froh, dass mit dem Beschluss auch die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel aufgehoben wird. Dafür habe mich mit vielen Kolleg*innen in der SPD-Bundestagsfraktion eingesetzt.“

Kristina Hänel war erstmals 2017 vom Gießener Amtsgericht wegen Verstoßes gegen § 219a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt worden, da sie auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Gegen dieses Urteil ist sie seitdem vorgegangen und hat im Februar 2021 schließlich Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil und die Strafvorschrift eingereicht.

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