Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre halte ich für einen schwerwiegenden Fehler. Die Maßnahme wird dazu führen, dass bis zu 24.000 Menschen von ihren Eltern, Kindern, Geschwistern, sowie Ehepartnerinnen und Ehepartner getrennt sind. Das hemmt Integration und fördert illegale Migration. Kommunen werden dadurch nicht entlastet, weil der Familiennachzug ein planbarer Prozess ist, der keine Behörde unerwartet überfordert. In den Koalitionsverhandlungen hat die Union gegen unseren Wunsch darauf bestanden, weil sie in einem insgesamt nach rechts gerückten gesellschaftlichen Klima ohne Rücksicht auf Vernunft die Migrationszahlen nach unten drücken möchte.
Ich persönlich habe bis kurz vor der Abstimmung mit mir gerungen, ob ich diese Entscheidung mittragen kann. Entgegen meiner festen Überzeugung stimme ich heute dennoch zu, um die Vertragstreue meiner Fraktion zu gewährleisten. Gesamtverantwortung in schwierigen Zeiten bedeutet leider auch, dass man das gemeinsam umsetzt, was man verhandelt hat. Und das werden wir von der Union auch noch einfordern. Das ändert nichts daran, dass die Aussetzung des Familiennachzugs grundfalsch ist und wir uns damit auf einen Weg begeben, der Menschen schadet anstatt ihnen zu helfen.
Eine persönliche Erklärung ist eine formalisierte, individuelle Stellungnahme, in der Abgeordnete ihre Beweggründe für ihr Abstimmungsverhalten oder ihre Haltung zu einem bestimmten Vorgang darlegen können. Sie dient der Transparenz und der persönlichen Rechenschaftslegung und gibt ausschließlich die Auffassung der erklärenden Person wieder. Rechtsgrundlage ist § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT), der die Möglichkeit einer persönlichen Erklärung nach der Abstimmung ausdrücklich vorsieht. Die persönliche Erklärung wird ins Plenarprotokoll mitaufgenommen.
Foto © Anna Voelske