Die Gesellschaft für Freiheitsrechte veröffentlichte jüngst ein Gutachten, das zu dem Ergebnis kommt, die AfD sei nach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz verfassungswidrig. Der Bundestagsabgeordnete Felix Döring hofft nun auf neue Dynamik hin zu einem AfD-Verbot.
Funktionäre der AfD sind in den vergangenen Jahren regelmäßig mit Aussagen wie ,Wir sollten eine SA gründen und aufräumen!‘, ,Wer versucht, die AfD zu richten, den richtet die AfD!‘, ,Das Pack erschießen oder zurück nach Afrika prügeln.‘, ,Immerhin haben wir jetzt so viele Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde.‘ oder ,Abschiebung der Antifa nach Buchenwald‘ aufgefallen. „Wir alle kennen diese und weitere zutiefst besorgniserregenden und verabscheuungswürdigen Aussagen. Ich bin froh, dass die Gesellschaft für Freiheitsrechte jetzt Millionen an Social-Media-Beiträgen, Parlamentsdokumenten und Pressemitteilungen nach strenger wissenschaftlicher Methodik juristisch untersucht hat“, würdigt Döring das Gutachten.
Vom Ergebnis des Gutachtens ist der SPD-Abgeordnete jedoch wenig überrascht: „Das Gutachten sagt nichts, was uns allen nicht schon lange bewusst ist. Die AfD ist menschenverachtend. Ihre Politik fußt auf Ausgrenzung, Abwertung und Stigmatisierung bestimmter Personengruppen. Auch Einschüchterungsversuche gegenüber politischen Gegnerinnen und Gegnern sind nichts Neues.“ Döring hofft dennoch, dass „das Gutachten eine neue Dynamik unter Demokratinnen und Demokraten auslöst, gemeinsam für ein Verbot der Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu arbeiten.“ An seiner Position, dass die AfD eine demokratisch gewählte, jedoch keine demokratische Partei sei, die verboten gehört, habe sich nichts geändert. „Deutlich möchte ich jenen widersprechen, die nach wie vor die AfD ,inhaltlich stellen‘ oder sie ,entradikalisieren‘ wollen“, so Döring. Er spielt damit unter anderem auf die Aussagen Peer Steinbrücks an, der jüngst mit dem Vorschlag die Brandmauer durch rote Linien zu ersetzen und diesseits dieser roten Linien mit der AfD eine Kooperation nicht auszuschließen, Schlagzeilen machte. „Eine Partei, die über sich selbst sagt , Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD‘, hat keinerlei Interesse an Inhalten oder Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit. Sie kann und darf deshalb nicht normalisiert werden“, führt der Bundestagsabgeordnete aus.
Döring stellt außerdem klar, dass es bei einem Verbotsverfahren nicht darum geht sich eines politischen Gegners zu entledigen, sondern darum unabhängige Gerichte die Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. „Eine der Lehren aus der Nazi-Zeit ist, dass es eine Möglichkeit geben muss, rechtsextremistische Parteien von Gerichten als verfassungswidrig erklären zu lassen. Wehrhafte Demokratie bedeutet für mich genau das“, erklärt der Bundestagsabgeordnete. Durch ein erfolgreiches Verbotsverfahren würde die AfD ihre Mandate, ihre Strukturen und ihr Vermögen verlieren. Das würde den Rechten starken Schaden zufügen. Gleichzeitig ist Döring bewusst, dass auch ein AfD Verbot den Rechtsextremismus in Deutschland nicht auslöschen würde. „Klar ist für mich: Wir müssen in unsere Demokratie investieren und das Vertrauen in sie stärken. Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern zeigen, dass die Demokratie die Probleme unserer Zeit lösen kann und ihr Leben leichter macht“, so Döring.
Alle Informationen zum „Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Partei ,Alternative für Deutschland‘ nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes“ der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, sind unter afd-gutachten.de einsehbar.
Foto (c) Anna Voelske