Döring unterstützt fraktionsübergreifende Initiative zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches

Gleich zu Beginn seines Mandats hat sich der heimische Bundestagsabgeordnete Felix Döring (SPD) erfolgreich für die Abschaffung des § 219a StGB eingesetzt und dazu seine erste Rede im Deutschen Bundestag gehandelt. Seitdem hat er intensiv in der Begleitgruppe der SPD-Bundestagsfraktion zur Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin mitgearbeitet. Gegenstand der Arbeit war auch die Frage, wie Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzes geregelt werden können. Am heutigen Donnerstag hat er einen fraktionsübergreifend erarbeiteten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs unterstützt. Dieser wurde von insgesamt 236 Bundestagsabgeordneten in den Bundestag zur Abstimmung eingebracht.

Zur Unterstützung der Initiative im Bundestag erklärt Döring: „Der Schutz des ungeborenen Lebens ist in der Verfassung verankert. Ein erschwerter Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erfüllt dieses Ziel jedoch nicht. Im Gegenteil: Diese Hürde führt nicht unbedingt zu weniger, sondern kann zu medizinisch unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen führen. Ungewollt Schwangere benötigen ausreichenden Zugang zu bestmöglicher Information und bestmöglicher medizinischer Versorgung. Der derzeit in Deutschland bestehende gravierende und sich weiter zuspitzende Mangel ist nicht länger nicht tragbar.“

Er unterstütze die fraktionsübergreifende Initiative, da sie ein wichtiger und dringend notwendiger Schritt sei, um ungewollt Schwangeren die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, müsse endlich beendet werden. Bei den Formulierungen habe man keine Maximalforderungen aufgestellt, sondern einen parteiübergreifend kompromissfähigen Vorschlag erarbeitet, so Döring weiter.

„Wir müssen als Gesellschaft sowohl dem Schutz des ungeborenen Lebens als auch dem Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren in gleicher Weise gerecht werden. Damit wollen wir als Gesellschaft einen zeitgemäßen und respektvollen Umgang mit der Frage von Schwangerschaftsabbrüchen finden, den sich die Mehrheit der Bevölkerung auch wünscht. Dieser gesellschaftlichen Mehrheit muss jetzt auch eine politische Mehrheit folgen. Die Selbstbestimmung und die Rechte von Frauen sind weltweit massiv unter Druck, das zeigen nicht zuletzt die Entwicklungen in Polen und den USA. Es wird Zeit, dass wir hierzulande gegenhalten!“, erklärt Döring abschließend.

Hintergrund:

Mit der fraktionsübergreifenden Initiative soll die Versorgungslage von ungewollt Schwangeren wesentlich verbessert werden. Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche sollen demnach nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden und die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden können. Ein zusätzlicher Antrag flankiert weitere Maßnahmen: So soll der Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln ermöglicht werden, wodurch ungewollte Schwangerschaften künftig besser verhindert werden sollen. Hinzukommt, dass Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Ausbildung verankert und der Zugang zu niederschwelliger Beratung für Schwangere wesentlich verbessert werden soll. Zuletzt hat eine repräsentative Umfrage ergeben, dass mehr als 80 % der deutschen Bevölkerung es für falsch halten, dass ein Schwangerschaftsabbruch, zu dem sich eine ungewollt Schwangere nach einer Beratung entscheidet, rechtswidrig ist. Bemerkenswert ist, dass die Ablehnung der Rechtswidrigkeit unabhängig von der Präferenz für demokratische Parteien bei über 75 % lag.

Zur Streichung des § 219a StGB: Abschaffung des § 219a StGB: „Ein guter Tag für die Selbstbestimmungsrechte von Frauen!“ – Felix Döring

Foto (c) Anna Voelske

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