Wie durch einen Artikel der Gießener Allgemeinen Zeitung vom 09.11.2024 bekannt wurde, wurde ein Angeklagter zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er den heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten öffentlich mit einem KZ-Arzt und Kriegsverbrecher verglichen hatte.
„Politische Auseinandersetzungen gehören zur Demokratie, auch wenn sie hart in der Sache geführt werden. Beleidigungen und Volksverhetzung haben aber in solchen Auseinandersetzungen keinen Platz. Ich begrüße daher das Urteil des Gießener Amtsgerichts, das auch eines deutlich macht: Wer hetzt, wird bestraft“, so Döring nach Bekanntwerden des Urteils.
Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, mache es deutlich, dass man sich erfolgreich gegen Beleidigungen wehren könne und jene, die die Grenzen des Strafrechts überschreiten, nicht ungeschoren davonkämen. Sollte das Urteil in dieser Form bestätigt werden, sei der Angeklagte offiziell vorbestraft.
„Ich appelliere an alle, politische Auseinandersetzungen fair und vor allem sachlich zu führen. Gleichzeitig will ich alle, die durch Hass und Hetze angegriffen werden, dazu ermutigen, juristisch dagegen vorzugehen. Nur so kann der Verrohung des gesellschaftlichen und politischen Diskurses Einhalt geboten werden und letztlich sind genau dafür Strafverfolgungsbehörden und die Justiz da“, so Döring abschließend.
Hintergrund: Nach NS-Vergleich: Döring erstattet Anzeige – Felix Döring
Bericht der Gießener Allgemeinen Zeitung: Geldstrafe nach Mengele-Vergleich
Foto (c) Anna Voelske